Verkehrsmedizinische Untersuchung

Ziel einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ist es, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen und zu dokumentieren. Das gilt für Berufskraftfahrer, Schienenfahrzeugführer und Bootsführer. Die Grundlagen dafür sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.


Untersuchungen im BAZ Rostock

Fahrerlaubnis-Untersuchung

gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für alle Klassen (Bus, Taxi, LKW, PKW, Krad)

  • Untersuchung des Sehvermögens (inkl. Gesichtsfelduntersuchung)
  • Beurteilung der psychomentalen Leistungsfähigkeit (mittels Reaktionstest)
  • Prüfung der gesundheitlichen Eignung
  • Ausstellung der erforderlichen Zeugnisse

Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis müssen bestimmte körperliche und geistige Anforderungen erfüllt sein. Für den Ersterwerb des Führerscheins der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderer) und bei entsprechender Führerscheinverlängerung besteht ein rechtlich vorgeschriebener Untersuchungsanlass. Die Verlängerung muss im Regelfall in Abhängigkeit vom Alter und dem Zeitpunkt des Ersterwerbs alle fünf Jahre bei den Klassen C und D sowie der Fahrgastbeförderung erfolgen. Die entsprechenden Fristen sind im Führerschein dokumentiert.

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Bootsführerschein-Tauglichkeitsuntersuchungen

Wer einen Sportbootführerschein oder einen Segelschein erwirbt, benötigt ein ärztliches Attest. Dieses stellt sicher, dass keine schwerwiegenden körperlichen Leistungseinschränkungen bestehen.

Untersuchungsumfang:

  • Sehtest inkl. Begutachtung der Farbentüchtigkeit
  • Hörtest
  • allgemeinärztliche Untersuchung
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Schienenbahnführer-Untersuchungen

Diese Eignungs- und Tauglichkeitsprüfung erfolgt wie für Straßenbahnfahrer, Triebfahrzeugführer oder Lokführer, sofern diese nicht zur Deutschen Bahn gehören, auf Grundlage der gültigen Bestimmungen.

Kosten

Die Kosten für verkehrsmedizinische Untersuchungen trägt in der Regel der Fahrzeugführer. Die Preise dafür können Sie telefonisch (Kontakt) erfragen.